Förderverein Alburg
(gegründet Juni 1983)

Der Förderverein Alburg ist ein selbstständiger nicht eingetragener Verein, der alle Kriterien eines Vereines erfüllt.


Satzung

 
 §1 Zweck
Der Förderverein dient zur Unterstützung der Jugendabteilung Fußball des FC Alburg 1956 e.V. mit Spendengeldern.

§2 Mitglieder
Die Mitglieder setzen sich zusammen aus einem Personenkreis, die einen festen Spendenbeitrag pro Jahr leisten, der dann je nach Abstimmung zur Verwendung kommt. Mitglied dieses Förderkreises kann jeder werden, auch nicht dem Hauptverein angehörige Personen.

§3 Verwendung
Die Verwendung der  Spendengelder wird in den dafür notwendigen Versammlungen von den Mitgliedern beschlossen. Dem Vorsitzenden des Fördervereins ist es erlaubt, 50,-- € pro Quartal zur Verwendung zu bringen, ohne dass eine Abstimmung erfolgt ist, ist aber verpflichtet, diese Verwendung in den Versammlungen zu belegen. 

§4 Spendenbeitrag
Herren leisten einen Spendenbeitrag von 60.- € pro Jahr  und Damen 30.- € pro Jahr und wird ausschließlich durch Bankeinzug vierteljährlich zum Abzug gebracht. Der Hauptverein ist verpflichtet geforderte Spendenbescheinigungen dem jeweiligen Spender auszuhändigen.

§5 Vorsitz
Der Vorsitz besteht aus einem Vorsitzenden (ggf. 2.Vorsitzenden) und einem Kassier, die von den Mitgliedern des Fördervereins gewählt werden. Sie haben die Aufgabe nach den Beschlüssen der Versammlungen zu handeln und den Nachweis der jeweiligen Verwendungen zu erbringen.

§6 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erwirbt man sich durch einen schriftlich ausgefüllten Aufnahmeantrag in Zusammenhang mit einer gültigen Bankeinzugsermächtigung.

§7 Austritte und Ausschlüsse
Austritte aus dem Förderverein bedürfen einer schriftlichen Kündigung. Bei Zahlungsversäumnissen über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt der Ausschluss aus dem Förderverein.

§8 Auflösung des Fördervereins
Die Auflösung des Fördervereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn die Anzahl der Mitglieder unter 15 Personen sinkt oder sich die Jugendabteilung des Vereins auflöst. Die bis dahin angesammelten, noch nicht verwendeten Spendengelder, fließen dann dem Hauptverein zu. Der Förderverein ist automatisch aufgelöst, wenn sich der Hauptverein auflöst. In diesem Fall fließen die angesammelten, noch nicht verwendeten Spendengelder an die Mitglieder des Fördervereins zurück.